Samstag. Ich hatte den Vormittag für mich allein im Magazin, was selten vorkommt. Ein Konvolut Hafenrechnungen aus dem Frühjahr 1853 lag auf meinem Tisch, eigentlich nur zur Ordnungsüberprüfung. Auf dem vierten Blatt fand ich, am unteren Rand, mit einer kleineren Hand als der Rest: „Witt. Brammer — 3 Schilling Kostgeld zurückbehalten wegen Krankheit." Kein Vorname. Keine weitere Erklärung.
Wittwe Brammer, vermutlich. Die Initialen passen zu einer Kosthaushaltung, die ich in einer anderen Akte — einem Quartiersregister aus demselben Jahr — einmal flüchtig gesehen habe, ohne ihr Aufmerksamkeit zu schenken. Ich habe nachher nachgeschaut: eine „M. Brammer, Witwe, Kehrwieder" ist dort verzeichnet, ohne Berufsangabe. Ob es dieselbe Person ist, lässt sich anhand der Quellen allein nicht sagen. Ich nehme es an, belegen kann ich es nicht.
Drei Schilling. 1853 entsprach das etwa einem halben Tagelohn für ungelernte Hafenarbeit, soweit ich das aus den Lohnlisten der Zeit kenne. Was die Frau getan hat, um dieses Kostgeld überhaupt zu verdienen — ob sie Wäsche wusch, Mahlzeiten ausgab, Schlafplätze vermietete — steht nirgends. Nur der Abzug. Nur die Krankheit als Grund.
Die Handschrift des Nachtrags weicht von der der Hauptbuchhaltung ab. Jemand anderes hat das eingetragen, nachlässiger, als wäre es eilig geschehen oder nachträglich. Ich habe beide Schriften nicht weiterverfolgen können; dafür reichte der Samstagnachmittag nicht.
Mittags saß ich an der Alster. Es war warm, aber nicht drückend. Ein Notizbuch hatte ich dabei, keinen Stift — ich meine, einen Bleistift hatte ich, aber kein Ersatz mehr, wenn er abbricht. Ich habe nichts aufgeschrieben. Nur gesessen und die drei Schilling im Kopf behalten.
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